Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Antworten zu Fragen rund um die Baugenossenschaft Frohheim.

Anteilkapital

Weshalb wird das Anteilkapital oder die Mieterkaution nicht sofort nach Mietende ausbezahlt?

Allfällige Schäden und Mängel werden im Abnahmeprotokoll festgehalten und entsprechend weiterverrechnet. Die Schlussabrechnung kann erst dann erstellt werden, wenn alle Rechnungen für die anfallenden Kosten bei uns eingetroffen sind. Der daraus resultierende administrative Aufwand nimmt ebenfalls Zeit in Anspruch. Grundsätzlich wird das Anteilkapital innerhalb drei bis vier Monaten nach Mietende ausbezahlt.

Wie hoch ist das Anteilkapital der Wohnung?

Die Höhe des Anteilkapitals ist abhängig von der Wohnungsgrösse. Es wird auf dem Mietvertrag ausgewiesen.

Wird das Anteilkapital verzinst?

Gemäss der Statuten der BGF (Artikel 4.2.5 ) werden die Genossenschaftsanteile (=Anteilkapital) nicht verzinst.

Bestimmungen

Darf ich an meiner Wohnung und an den dazugehörigen Teilen bauliche Änderungen vornehmen?

Für eine bauliche Veränderung am Mietobjekt muss zur Prüfung des Anliegens ein schriftlicher Antrag an die für Ihre Siedlung zuständige Bewirtschafterin respektive dem Bewirtschafter gestellt werden.

Gibt es eine Belegungsvorschrift?

Gemäss unseren Vermietungsrichtlinien gelten für die Vermietung der Wohnungen folgende Vorschriften für die Mindestbelegung.

WohnungsgrösseMin. Anzahl
Personen
1 bis 1.5-Zimmer1
2 bis 2.5-Zimmer1
3 bis 3.5-Zimmer2
4 bis 4.5-Zimmer3
5 bis 5.5-Zimmer4

Die Mindestbelegung muss zum Zeitpunkt des Mietantritts erfüllt sein und wird im Mietvertrag festgehalten. Für die Mindestbelegung gelten nur jene Personen, die die Wohnung dauernd und als festen Wohnsitz bewohnen und die bei der BGF angemeldet sind.

Ist eine Untermiete der Wohnung erlaubt?

Die Untervermietung einer Wohnung oder einzelner Zimmer ist nur mit vorgängiger Zustimmung der Verwaltung zulässig. Die Verwaltung kann die Zustimmung zu einem entsprechenden Gesuch aus den im Schweizerischen Obligationenrecht (Art. 262 Abs. 2 OR) genannten Gründen verweigern. Die Untermiete darf nicht länger als ein Jahr dauern. Das Objekt darf nicht mehr als zweimal untervermietet werden. Nach Ablauf der Untervermietung muss die Wohnung wieder vom Hauptmieter dauernd bewohnt oder gekündigt werden.

Kann ich eine Wohnung als Zweitwohnsitz mieten?

Nein, es besteht eine Residenzpflicht. Die Statuten verpflichten die Mitglieder, selber in den von ihnen gemieteten Wohnungen zu wohnen und dort ihren zivilrechtlichen Wohnsitz zu haben.

Sind Haustiere erlaubt?

Die Tierhaltung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Verwaltung gestattet. Die Katzenhaltung ist gestattet, wenn es sich um eine Hauskatze handelt. Die Hundehaltung hingegen ist aufgrund eines an der Generalversammlung gefassten Beschlusses in allen Liegenschaften nicht gestattet.

Wie kann ich ein Genossenschaftsmitglied werden?

Die Mitgliedschaft ist bei der BGF an einen Mietvertrag gebunden.

Wie lauten die Vermietungsrichtlinien der Baugenossenschaft Frohheim Zürich?

Die Vermietungsrichtlinien finden Sie direkt hier.

Wie muss ich vorgehen, wenn in der Wohnung etwas defekt ist?

Am besten und einfachsten übermitteln Sie die Schadensmeldung per Online-Reparaturformular direkt an Ihren zuständigen Hauswart. Weiter besteht die Möglichkeit, das Reparaturformular zu verwenden, welches Sie in Ihrem Hauseingang vorfinden.

Depositenkasse

Hat die BGF eine Depositenkasse?

Die BGF führt eine Depositenkasse, die allen Genossenschaftsmitgliedern offen steht. Mehr dazu hier.

Wie hoch ist der aktuelle Zinssatz?

Für die Festsetzung des Zinssatzes ist der Vorstand der BGF zuständig. Der Zins orientiert sich am Referenzzinssatz, welcher vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) publiziert wird. Den aktuellen Zinssatz finden Sie hier.

Wie kann ich ein Konto bei der Depositenkasse eröffnen?

Zur Führung eines Depositenkontos sind alle Mitglieder der Genossenschaft berechtigt. Verlangen Sie die Eröffnungsunterlagen bei unserer Finanzabteilung per Mail.

Wie kann ich Geld von meiner Depositenkasse beziehen?

Überweisungsaufträge werden nur in schriftlicher Form mit Unterschrift akzeptiert. Bitte füllen Sie dazu den Auszahlungsauftrag aus.

Genossenschaft

An wen kann ich mich in einer persönlichen Notlage wenden?

Innerhalb der BGF kümmert sich das Team Kulturnetz und Soziales um Nachbarschaftsanliegen, Sozialversicherungsfragen, finanzielle Belange, familiäre Anliegen, Altersthemen und andere sozialen Fragen. Das Kulturnetzteam bietet Besprechungstermine auf unserer Geschäftsstelle, Hausbesuche und Begleitungen zu Fachstellen an. Zudem prüft es Anträge auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds.

Habe ich Anspruch auf einen Unterstützungsbeitrag aus dem Solidaritätsfonds?

Wenn Sie mindestens drei Jahre Mitglied der Genossenschaft sind und sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, die nicht aus eigenem Verschulden entstanden ist, können Sie Unterstützungsbeiträge anfordern. Beiträge können auch im Falle einer Bedürftigkeit ausbezahlt werden, die durch ausserordentliche Ereignisse hervorgerufen wurden. Anträge auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds nimmt das Kulturnetzteam der BGF entgegen.

Hat die BGF eine Depositenkasse?

Die BGF führt eine Depositenkasse, die allen Genossenschaftsmitgliedern offen steht. Mehr dazu hier.

Wie gelangt das Geld in den Solidaritätsfonds?

Der Solidaritätsfonds wird durch die monatlichen Beiträge der Genossenschaftsmitglieder geäufnet. Der Betrag wird im Mietvertrag separat ausgewiesen. Die Höhe des Beitrages wird durch die Generalversammlung bestimmt. Zusätzliche Fondszuweisungen aus dem Jahresergebnis kann der Vorstand beschliessen, unter Einhaltung der gesetzlichen und statutarischen Abschreibungen und Zuweisungen an den Erneuerungsfonds.

Wie kann ich ein Genossenschaftsmitglied werden?

Die Mitgliedschaft ist bei der BGF an einen Mietvertrag gebunden.

Wozu wird der Solidaritätsfonds verwendet?

Mit Beiträgen aus dem Solidaritätsfonds unterstützt die BGF Genossenschafterinnen und Genossenschafter in finanziellen Notlagen. Mittel aus dem Fonds werden auch zur gezielten Verbilligung bei Ersatz-, Neu- und Umbauten verwendet. Mehr zum Solidaritätsfonds im Reglement.

MieterIn werden

Führt die Baugenossenschaft Frohheim eine Warteliste?

Nein, wir führen keine Warteliste und können auch keine Spontanbewerbungen berücksichtigen.

Ist eine Untermiete der Wohnung erlaubt?

Die Untervermietung einer Wohnung oder einzelner Zimmer ist nur mit vorgängiger Zustimmung der Verwaltung zulässig. Die Verwaltung kann die Zustimmung zu einem entsprechenden Gesuch aus den im Schweizerischen Obligationenrecht (Art. 262 Abs. 2 OR) genannten Gründen verweigern. Die Untermiete darf nicht länger als ein Jahr dauern. Das Objekt darf nicht mehr als zweimal untervermietet werden. Nach Ablauf der Untervermietung muss die Wohnung wieder vom Hauptmieter dauernd bewohnt oder gekündigt werden.

Kann ich eine Wohnung als Zweitwohnsitz mieten?

Nein, es besteht eine Residenzpflicht. Die Statuten verpflichten die Mitglieder, selber in den von ihnen gemieteten Wohnungen zu wohnen und dort ihren zivilrechtlichen Wohnsitz zu haben.

Sind Haustiere erlaubt?

Die Tierhaltung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Verwaltung gestattet. Die Katzenhaltung ist gestattet, wenn es sich um eine Hauskatze handelt. Die Hundehaltung hingegen ist aufgrund eines an der Generalversammlung gefassten Beschlusses in allen Liegenschaften nicht gestattet.

Wie erfahre ich, ob eine Wohnung frei ist?

Wir empfehlen, regelmässig die grossen Immobilienportale wie Flatfox und Homegate zu besuchen. Sie können auch auf unserer Geschäftsstelle anrufen. Wenn wir Wohnungen auf einem Immobilienportal ausschreiben, verlinken wir unter Mietobjekte auf das Inserat.

Wie hoch ist das Anteilkapital der Wohnung?

Die Höhe des Anteilkapitals ist abhängig von der Wohnungsgrösse. Es wird auf dem Mietvertrag ausgewiesen.

Wie hoch sind die Mietzinse bei der Frohheim?

Die Baugenossenschaft Frohheim legt die Mietzinse aufgrund der effektiven Kosten fest (Kostenmiete). Die Mietzinse variieren nach Liegenschaft und natürlich nach Wohnfläche.

Wie kann ich ein Genossenschaftsmitglied werden?

Die Mitgliedschaft ist bei der BGF an einen Mietvertrag gebunden.

Wird das Anteilkapital verzinst?

Gemäss der Statuten der BGF (Artikel 4.2.5 ) werden die Genossenschaftsanteile (=Anteilkapital) nicht verzinst.

Mietzins

Wann ist der Mietzins fällig?

Der Mietzins ist gemäss Mietvertrag im Voraus geschuldet, die Überweisung muss somit bis am letzten Arbeitstag des Vormonats auf dem Konto der BGF eintreffen.

Wie bezahle ich den Mietzins?

Bitte verwenden Sie für Ihre Mietzinszahlung die QR-Rechnung, die Sie zusammen mit dem Mietvertrag erhalten haben. Wir empfehlen Ihnen, einen Dauerauftrag einzurichten. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass Sie ihre Miete bequem mit Debit Direct (DD) der Postfinance oder mittels dem Lastschriftenverfahren (LSV) der Schweizer Banken bezahlen.

Wie hoch sind die Mietzinse bei der Frohheim?

Die Baugenossenschaft Frohheim legt die Mietzinse aufgrund der effektiven Kosten fest (Kostenmiete). Die Mietzinse variieren nach Liegenschaft und natürlich nach Wohnfläche.

Wo kann ich ein LSV- oder Debit-Direct-Formular beziehen?

Wenden Sie sich schriftlich an die für Ihre Siedlung zuständige Bewirtschafterin respektive an den Bewirtschafter. Wir stellen Ihnen das Formular dann gerne zu.

myBGF-App

Ich habe meine Account-Einladung gelöscht, was soll ich tun?

Besuchen Sie die Login-Seite und klicken auf den Link «Passwort vergessen». Tippen Sie die E-Mailadresse ein, welche bei der BGF hinterlegt ist und Sie erhalten ein neues Passwort für Ihr Benutzerkonto.

Was ist der Unterschied zwischen Registrieren und Anmelden?

Registrieren ist nur einmal nötig: Wenn Sie zum ersten Mal myBGF nutzen, wird Ihr Benutzerkonto erstellt und Sie können ein persönliches Passwort setzen. Anmelden können sich nur Mitglieder, die bereits registriert sind und über die Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) verfügen.

Was macht die BGF mit meinen Daten?

Für die Nutzung der myBGF-App wird anhand von persönlichen Daten (Name, Vorname, E-Mail-Adresse) überprüft, ob Sie zur Nutzung berechtigt sind. Ihre Posts und Kommentare auf myBGF werden in einer separaten Datenbank aufgeführt. Diese Datenbank und deren Daten können von der BGF nicht ausgewertet werden. Auf ihren Antrag kann Ihr Profil gelöscht werden. Spätestens bei Austritt wird Ihr Profil und alle damit verbundenen Daten gelöscht.

Was, wenn ich mein Passwort vergessen habe oder ich mich nicht anmelden kann?

Klicken Sie bei der Login-Seite auf «Passwort vergessen» und folgen Sie den Anweisungen. Hilft das nicht weiter, wenden Sie sich bitte per Mail an den myBGF-Suppport.

Wer sieht meine persönlichen Angaben?

In den persönlichen Einstellungen der myBGF-App können Sie steuern, ob Ihre E-Mailadresse oder die Mobilenummer anderen Nutzenden angezeigt werden soll.

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Der Schutz der persönlichen Daten wird sehr ernst genommen. Persönlichen Daten werden nie an Dritte verkauft, vermietet oder weitergeben werden. Die App behandelt die personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes sowie der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Es werden keine Statistiken über persönliche Daten geführt. Weiterführende Informationen finden Sie in den Datenschutzbestimmungen (via «Profil» in der myBGF-App aufrufbar).

Wo kann ich mich melden, wenn ich Hilfe brauche?

Am besten schreiben Sie dem myBGF-Support eine E-Mail. Bitte erwähnen Sie Ihren vollständigen Namen, Wohnadresse und ihr Problem mit myBGF. Vielleicht aber hilft Ihnen auch eine Nachbarin oder einen Nachbar weiter.

Notlage

An wen kann ich mich in einer persönlichen Notlage wenden?

Innerhalb der BGF kümmert sich das Team Kulturnetz und Soziales um Nachbarschaftsanliegen, Sozialversicherungsfragen, finanzielle Belange, familiäre Anliegen, Altersthemen und andere sozialen Fragen. Das Kulturnetzteam bietet Besprechungstermine auf unserer Geschäftsstelle, Hausbesuche und Begleitungen zu Fachstellen an. Zudem prüft es Anträge auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds.

An wen muss ich mich in einem Notfall wenden?

Während den ordentlichen Arbeitszeiten der Hauswarte (Mo – Fr, 07:30-12:00 und 13:00-17:00 Uhr) erreichen Sie diese am einfachsten und schnellsten über das Online-Reparaturformular oder melden Sie sich telefonisch bei der Verwaltung. Ausserhalb der Geschäftszeiten steht Ihnen unser Pikettdienst unter der Nummer 076 377 50 00 zur Verfügung. Als Notfall gelten: Totalausfall der Heizung, Totalausfall Warm-/Kaltwasser, Stromausfall (ganze Wohnung/Haus) und Wasserrohrbruch. In allgemeinen Notfällen hilft die zuständige Blaulichtorganisation am schnellsten: Feuerwehr Tel. 118, Polizei Tel. 117, Sanität Tel. 144.

Habe ich Anspruch auf einen Unterstützungsbeitrag aus dem Solidaritätsfonds?

Wenn Sie mindestens drei Jahre Mitglied der Genossenschaft sind und sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, die nicht aus eigenem Verschulden entstanden ist, können Sie Unterstützungsbeiträge anfordern. Beiträge können auch im Falle einer Bedürftigkeit ausbezahlt werden, die durch ausserordentliche Ereignisse hervorgerufen wurden. Anträge auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds nimmt das Kulturnetzteam der BGF entgegen.

Wie gelangt das Geld in den Solidaritätsfonds?

Der Solidaritätsfonds wird durch die monatlichen Beiträge der Genossenschaftsmitglieder geäufnet. Der Betrag wird im Mietvertrag separat ausgewiesen. Die Höhe des Beitrages wird durch die Generalversammlung bestimmt. Zusätzliche Fondszuweisungen aus dem Jahresergebnis kann der Vorstand beschliessen, unter Einhaltung der gesetzlichen und statutarischen Abschreibungen und Zuweisungen an den Erneuerungsfonds.

Wozu wird der Solidaritätsfonds verwendet?

Mit Beiträgen aus dem Solidaritätsfonds unterstützt die BGF Genossenschafterinnen und Genossenschafter in finanziellen Notlagen. Mittel aus dem Fonds werden auch zur gezielten Verbilligung bei Ersatz-, Neu- und Umbauten verwendet. Mehr zum Solidaritätsfonds im Reglement.

Wohnen

An wen muss ich mich in einem Notfall wenden?

Während den ordentlichen Arbeitszeiten der Hauswarte (Mo – Fr, 07:30-12:00 und 13:00-17:00 Uhr) erreichen Sie diese am einfachsten und schnellsten über das Online-Reparaturformular oder melden Sie sich telefonisch bei der Verwaltung. Ausserhalb der Geschäftszeiten steht Ihnen unser Pikettdienst unter der Nummer 076 377 50 00 zur Verfügung. Als Notfall gelten: Totalausfall der Heizung, Totalausfall Warm-/Kaltwasser, Stromausfall (ganze Wohnung/Haus) und Wasserrohrbruch. In allgemeinen Notfällen hilft die zuständige Blaulichtorganisation am schnellsten: Feuerwehr Tel. 118, Polizei Tel. 117, Sanität Tel. 144.

Darf ich an meiner Wohnung und an den dazugehörigen Teilen bauliche Änderungen vornehmen?

Für eine bauliche Veränderung am Mietobjekt muss zur Prüfung des Anliegens ein schriftlicher Antrag an die für Ihre Siedlung zuständige Bewirtschafterin respektive dem Bewirtschafter gestellt werden.

Der Nachbar hält sich nicht an die Hausregeln. Was kann ich tun?

Wir empfehlen Ihnen, zuerst das persönliche Gespräch mit Ihrem Nachbar zu suchen. Führt dieses zu keiner Besserung, melden Sie sich bitte schriftlich bei der für Ihre Siedlung zuständigen Bewirtschafterin oder dem Bewirtschafter.

Gibt es eine Belegungsvorschrift?

Gemäss unseren Vermietungsrichtlinien gelten für die Vermietung der Wohnungen folgende Vorschriften für die Mindestbelegung.

WohnungsgrösseMin. Anzahl
Personen
1 bis 1.5-Zimmer1
2 bis 2.5-Zimmer1
3 bis 3.5-Zimmer2
4 bis 4.5-Zimmer3
5 bis 5.5-Zimmer4

Die Mindestbelegung muss zum Zeitpunkt des Mietantritts erfüllt sein und wird im Mietvertrag festgehalten. Für die Mindestbelegung gelten nur jene Personen, die die Wohnung dauernd und als festen Wohnsitz bewohnen und die bei der BGF angemeldet sind.

Ist ein interner Wohnungswechsel möglich?

Ein interner Wechsel ist nur bei einer Unter- oder Überbelegung der Wohnung gestattet. Ein interner Wechsel mit gleicher Zimmerzahl wird nur in Ausnahmefällen bewilligt. Bitte melden Sie sich bei der für Ihre Siedlung zuständigen Bewirtschafterin oder dem Bewirtschafter.

Ist eine Untermiete der Wohnung erlaubt?

Die Untervermietung einer Wohnung oder einzelner Zimmer ist nur mit vorgängiger Zustimmung der Verwaltung zulässig. Die Verwaltung kann die Zustimmung zu einem entsprechenden Gesuch aus den im Schweizerischen Obligationenrecht (Art. 262 Abs. 2 OR) genannten Gründen verweigern. Die Untermiete darf nicht länger als ein Jahr dauern. Das Objekt darf nicht mehr als zweimal untervermietet werden. Nach Ablauf der Untervermietung muss die Wohnung wieder vom Hauptmieter dauernd bewohnt oder gekündigt werden.

Kann ich eine Wohnung als Zweitwohnsitz mieten?

Nein, es besteht eine Residenzpflicht. Die Statuten verpflichten die Mitglieder, selber in den von ihnen gemieteten Wohnungen zu wohnen und dort ihren zivilrechtlichen Wohnsitz zu haben.

Sind Haustiere erlaubt?

Die Tierhaltung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Verwaltung gestattet. Die Katzenhaltung ist gestattet, wenn es sich um eine Hauskatze handelt. Die Hundehaltung hingegen ist aufgrund eines an der Generalversammlung gefassten Beschlusses in allen Liegenschaften nicht gestattet.

Was mache ich, wenn ich einen Wohnungsschlüssel verloren habe?

Bitte melden Sie den Schlüsselverlust schriftlich bei der für Ihre Siedlung zuständigen Bewirtschafterin oder dem Bewirtschafter und erkundigen Sie sich beim Fundbüro der Gemeinde, in welcher Sie den Schlüssel verloren haben. Mehr zum Thema Fundbüros hier.

Wie kann ich ein Gästezimmer reservieren?

Mieterinnen und Mieter können für ihre Gäste online ein Gästezimmer buchen. Aktuell stehen Gästezimmer in den Siedlungen Riedgraben und Brüderhofweg zur Verfügung.

Zügeln

Ist ein interner Wohnungswechsel möglich?

Ein interner Wechsel ist nur bei einer Unter- oder Überbelegung der Wohnung gestattet. Ein interner Wechsel mit gleicher Zimmerzahl wird nur in Ausnahmefällen bewilligt. Bitte melden Sie sich bei der für Ihre Siedlung zuständigen Bewirtschafterin oder dem Bewirtschafter.

Weshalb wird das Anteilkapital oder die Mieterkaution nicht sofort nach Mietende ausbezahlt?

Allfällige Schäden und Mängel werden im Abnahmeprotokoll festgehalten und entsprechend weiterverrechnet. Die Schlussabrechnung kann erst dann erstellt werden, wenn alle Rechnungen für die anfallenden Kosten bei uns eingetroffen sind. Der daraus resultierende administrative Aufwand nimmt ebenfalls Zeit in Anspruch. Grundsätzlich wird das Anteilkapital innerhalb drei bis vier Monaten nach Mietende ausbezahlt.

Wie kündige ich ein Mietobjekt?

Ihre Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wir empfehlen Ihnen, uns das Kündigungsschreiben eingeschrieben zuzustellen. Prüfen Sie im Vorfeld die Kündigungsfrist in Ihrem Mietvertrag. Die Kündigung muss von allen im Mietvertrag aufgeführten Mietern unterzeichnet werden.