Für eine bauliche Veränderung am Mietobjekt muss zur Prüfung des Anliegens ein schriftlicher Antrag an die für Ihre Siedlung zuständige Bewirtschafterin respektive dem Bewirtschafter gestellt werden.
Für eine bauliche Veränderung am Mietobjekt muss zur Prüfung des Anliegens ein schriftlicher Antrag an die für Ihre Siedlung zuständige Bewirtschafterin respektive dem Bewirtschafter gestellt werden.