Gemäss unseren Vermietungsrichtlinien gelten für die Vermietung der Wohnungen folgende Vorschriften für die Mindestbelegung.
Wohnungsgrösse | Min. Anzahl Personen |
---|---|
1 bis 1.5-Zimmer | 1 |
2 bis 2.5-Zimmer | 1 |
3 bis 3.5-Zimmer | 2 |
4 bis 4.5-Zimmer | 3 |
5 bis 5.5-Zimmer | 4 |
Die Mindestbelegung muss zum Zeitpunkt des Mietantritts erfüllt sein und wird im Mietvertrag festgehalten. Für die Mindestbelegung gelten nur jene Personen, die die Wohnung dauernd und als festen Wohnsitz bewohnen und die bei der BGF angemeldet sind.