Wenn Sie mindestens drei Jahre Mitglied der Genossenschaft sind und sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, die nicht aus eigenem Verschulden entstanden ist, können Sie Unterstützungsbeiträge anfordern. Beiträge können auch im Falle einer Bedürftigkeit ausbezahlt werden, die durch ausserordentliche Ereignisse hervorgerufen wurden. Anträge auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds nimmt das Kulturnetzteam der BGF entgegen.