Der Solidaritätsfonds wird durch die monatlichen Beiträge der Genossenschaftsmitglieder geäufnet. Der Betrag wird im Mietvertrag separat ausgewiesen. Die Höhe des Beitrages wird durch die Generalversammlung bestimmt. Zusätzliche Fondszuweisungen aus dem Jahresergebnis kann der Vorstand beschliessen, unter Einhaltung der gesetzlichen und statutarischen Abschreibungen und Zuweisungen an den Erneuerungsfonds.