Vernetzung und Unterstützung für ein sozial lebenswertes Leben

BGF Riedergraben Spielenachmittag 60+

Das Kulturnetz setzt genossenschaftliche Werte um wie die Hilfe zur Selbsthilfe und die aktive Förderung des Zusammenlebens. Es ist in die Teilbereiche Soziales und Soziokultur gegliedert.

Die Fachpersonen des Bereichs Soziales bieten Unterstützung und Beratung in herausfordernden Situationen rund um Wohnen, Gesundheit, Arbeit und Familie. Sie prüfen zudem die Beitragsanfragen für den Solidaritätsfonds.

Der Bereich Soziokultur unterstützt und fördert aktiv das Zusammenleben und die Kultur in den BGF-Siedlungen. Mitglieder der Genossenschaft können einfach und niederschwellig eigene Ideen für ein besseres Zusammenleben in der Nachbarschaft eingeben. Die Fachpersonen Soziokultur prüfen diese und unterstützen bei Bedarf.


Das Kulturnetz-Team

Die Kulturnetz-Angebote

Unsere Angebote können Sie bei einer Besprechung auf der Geschäftsstelle oder bei Ihnen zu Hause in Anspruch nehmen. Bei Bedarf begleiten wir Sie auch zu einer Fachstelle.

Beratung

  • Persönliche/familiäre Angelegenheiten
  • Budgetberatung
  • Anspruch auf Beiträge aus dem Solidaritätsfonds
  • Nachbarschaftsanliegen
  • Gesundheit und Arbeit

Vernetzung

  • Zusammenleben
  • Freiwilliges Engagement
  • Nachbarschaftshilfe
  • Siedlungsbesuche
  • Angebote, Anlässe, Projekte innerhalb und ausserhalb der BGF-Siedlungen
  • Adressen von Fachstellen

Dokumente für Sie

Kulturnetz

Veranstaltungen Kulturnetz 2024

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allgemeine Dokumente, Kulturnetz

Reglement Solidaritätsfond

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Mittagstisch 60+ und Spieltreff 60+

Jeweils am ersten Donnerstag im Monat gemeinsam essen, sich austauschen und im Anschluss spielen: Ein Kulturnetz-Angebot für alle BGF-Mitglieder ab 60 Jahren, durchgeführt im Saal des Restaurants Anna in der Siedlung Brüderhofweg. Das Küchenteam zaubert jeweils ein leckeres Menü für symbolische 5 Franken. Anmeldung an Nóra Turay per Telefon 079 851 32 94 oder Mail.

Häufig gestellte Fragen

Wie gelangt das Geld in den Solidaritätsfonds?

Der Solidaritätsfonds wird durch die monatlichen Beiträge der Genossenschaftsmitglieder geäufnet. Der Betrag wird im Mietvertrag separat ausgewiesen. Die Höhe des Beitrages wird durch die Generalversammlung bestimmt. Zusätzliche Fondszuweisungen aus dem Jahresergebnis kann der Vorstand beschliessen, unter Einhaltung der gesetzlichen und statutarischen Abschreibungen und Zuweisungen an den Erneuerungsfonds.

Wozu wird der Solidaritätsfonds verwendet?

Mit Beiträgen aus dem Solidaritätsfonds unterstützt die BGF Genossenschafterinnen und Genossenschafter in finanziellen Notlagen. Mittel aus dem Fonds werden auch zur gezielten Verbilligung bei Ersatz-, Neu- und Umbauten verwendet. Mehr zum Solidaritätsfonds im Reglement.

Habe ich Anspruch auf einen Unterstützungsbeitrag aus dem Solidaritätsfonds?

Wenn Sie mindestens drei Jahre Mitglied der Genossenschaft sind und sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, die nicht aus eigenem Verschulden entstanden ist, können Sie Unterstützungsbeiträge anfordern. Beiträge können auch im Falle einer Bedürftigkeit ausbezahlt werden, die durch ausserordentliche Ereignisse hervorgerufen wurden. Anträge auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds nimmt das Kulturnetzteam der BGF entgegen.

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