Die drei Baukörper der Mehrfamilienhäuser mit L-förmiger Verteilung stehen auf einer gemeinsamen Einstellhalle mit Garagenparkplätzen, Nebenräumen, Liften und Kellerabteilen. Funktionale Grundrisse, ein hochwertiger Ausbaustandard und dank der Südausrichtung helle Räume sind charakteristisch für diese Siedlung. Sie liegt am südlichen Rand von Embrach, einer Gemeinde mit 9000 Einwohnern in der Nähe des Bezirkshauptorts Bülach und mit guten Verbindungen nach Zürich, Winterthur sowie zum Flughafen. Vielfältige Freizeitangebot und die guten ÖV-Anbindungen sind weitere Vorzüge des Dorfes.
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Die kommenden Veranstaltungen in Ihrer Siedlung, in anderen Siedlungen und für alle Genossenschafterinnen und Genossenschafter auf einen Blick.
Siedlungsteam
Innerhalb der Baugenossenschaft Frohheim sind wir für die Belange in Ihrer Siedlung zuständig. Haben Sie Anregungen oder Fragen? Melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Siedlung Embrach
Im Amtsacker 12 a, b, c
8424 Embrach
Häufig gestellte Fragen
Darf ich an meiner Wohnung und an den dazugehörigen Teilen bauliche Änderungen vornehmen?
Für eine bauliche Veränderung am Mietobjekt muss zur Prüfung des Anliegens ein schriftlicher Antrag an die für Ihre Siedlung zuständige Bewirtschafterin respektive dem Bewirtschafter gestellt werden.
Gibt es eine Belegungsvorschrift?
Gemäss unseren Vermietungsrichtlinien gelten für die Vermietung der Wohnungen folgende Vorschriften für die Mindestbelegung.
Wohnungsgrösse | Min. Anzahl Personen |
---|---|
1 bis 1.5-Zimmer | 1 |
2 bis 2.5-Zimmer | 1 |
3 bis 3.5-Zimmer | 2 |
4 bis 4.5-Zimmer | 3 |
5 bis 5.5-Zimmer | 4 |
Die Mindestbelegung muss zum Zeitpunkt des Mietantritts erfüllt sein und wird im Mietvertrag festgehalten. Für die Mindestbelegung gelten nur jene Personen, die die Wohnung dauernd und als festen Wohnsitz bewohnen und die bei der BGF angemeldet sind.
Ist ein interner Wohnungswechsel möglich?
Ein interner Wechsel ist nur bei einer Unter- oder Überbelegung der Wohnung gestattet. Ein interner Wechsel mit gleicher Zimmerzahl wird nur in Ausnahmefällen bewilligt. Bitte melden Sie sich bei der für Ihre Siedlung zuständigen Bewirtschafterin oder dem Bewirtschafter.