Zürich Rossacker

Grosszügige Balkone und Sitzplätze sowie die ruhige Lage am Nordhang des Uetlibergs sind Vorzüge, die Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung sehr schätzen.

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BG Froheim Siedlung Rossacker

Die Mehrfamilienhäuser im Kreis 9 der Stadt Zürich wurden 1952 gebaut und 2007 umfassend saniert. Die Wohnungen weisen zweckmässige Grundrisse auf. Auch die Nähe zu diversen Schulhäusern und Einkaufsmöglichkeiten sowie zur gut frequentierten Bushaltestelle machen die Siedlung attraktiv.

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Zimmer

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Baujahr

BG Froheim Siedlung Rossacker
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Agenda

Die kommenden Veranstaltungen in Ihrer Siedlung, in anderen Siedlungen und für alle Genossenschafterinnen und Genossenschafter auf einen Blick.

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Siedlungsteam

Innerhalb der Baugenossenschaft Frohheim sind wir für die Belange in Ihrer Siedlung zuständig. Haben Sie Anregungen oder Fragen? Melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Siedlung Rossacker

Goldackerweg 14, 18
Rossackerstrasse 145-149, 151
Schützenrain 23, 29
8047 Zürich

Routenplaner

Häufig gestellte Fragen

An wen kann ich mich in einer persönlichen Notlage wenden?

Innerhalb der BGF kümmert sich das Team Kulturnetz und Soziales um Nachbarschaftsanliegen, Sozialversicherungsfragen, finanzielle Belange, familiäre Anliegen, Altersthemen und andere sozialen Fragen. Das Kulturnetzteam bietet Besprechungstermine auf unserer Geschäftsstelle, Hausbesuche und Begleitungen zu Fachstellen an. Zudem prüft es Anträge auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds.

Der Nachbar hält sich nicht an die Hausregeln. Was kann ich tun?

Wir empfehlen Ihnen, zuerst das persönliche Gespräch mit Ihrem Nachbar zu suchen. Führt dieses zu keiner Besserung, melden Sie sich bitte schriftlich bei der für Ihre Siedlung zuständigen Bewirtschafterin oder dem Bewirtschafter.

Gibt es eine Belegungsvorschrift?

Gemäss unseren Vermietungsrichtlinien gelten für die Vermietung der Wohnungen folgende Vorschriften für die Mindestbelegung.

WohnungsgrösseMin. Anzahl
Personen
1 bis 1.5-Zimmer1
2 bis 2.5-Zimmer1
3 bis 3.5-Zimmer2
4 bis 4.5-Zimmer3
5 bis 5.5-Zimmer4

Die Mindestbelegung muss zum Zeitpunkt des Mietantritts erfüllt sein und wird im Mietvertrag festgehalten. Für die Mindestbelegung gelten nur jene Personen, die die Wohnung dauernd und als festen Wohnsitz bewohnen und die bei der BGF angemeldet sind.

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