Die BGF – Ihre Genossenschaft für lebenswerten Wohnraum

Die Baugenossenschaft Frohheim Zürich (BGF) setzt sich für preis- und lebenswerten Wohnraum ein. Sie ist eine Genossenschaft, die sich gegenüber Mensch und Umwelt verpflichtet fühlt.

BG Frohheim Wohnungsimpressionen Affoltern
Impressionen der Wohnungen von der Baugenossenschaft Frohheim in Zürich Riedgraben
BG Frohheim Wohnungsimpressionen Thalwil
BGF Affoltern Wohnungsaufnahme
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Impressionen der Wohnungen von der Baugenossenschaft Frohheim in Zürich Riedgraben
BG Frohheim Wohnungsimpressionen Thalwil
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Impressionen der Wohnungen von der Baugenossenschaft Frohheim in Zürich Riedgraben

In 60 Sekunden

Die BGF steht allen Menschen offen. Sie versteht sich als lebendige, vielfältige Gemeinschaft, in der sich die Mitglieder solidarisch begegnen. Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter haben bei der Generalversammlung Mitspracherecht und tragen Mitverantwortung.

Die BGF schafft Wohnraum, der auf die aktuellen und zukünftigen Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner ausgerichtet ist. Die Siedlungen der BGF verteilen sich über den ganzen Kanton Zürich, die grösseren Überbauungen mit rund 900 Wohnungen befinden sich in der Stadt Zürich.

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Unsere Überzeugung

Preiswertes und gesundes Wohnen beschränkt sich bei der BGF nicht auf die Bauten. Das Wohlergehen der Bewohnerinnen und Bewohner sowie ein nachhaltiger Umgang mit der Natur liegen uns ebenso am Herzen.

Lebenswert wohnen

Die BGF steht für preis- und lebenswerten Wohnraum. Dieser ist umweltgerecht und wird vorausblickend geplant. Die Mieten basieren auf den Kosten. Wohnungen und Bauland dienen bei der BGF nicht der Spekulation.

Engagiert mitwirken

Die BGF fördert die Genossenschaftsidee und will dafür interessierte und engagierte Mitglieder gewinnen. Wir bieten Hilfe zur Selbsthilfe und unterstützen gemeinschaftliche Aktivitäten der BewohnerInnen.

Gezielt unterstützen

Die BGF unterhält einen Solidaritätsfonds, um Genossenschaftsmitglieder in bescheidenen finanziellen Verhältnissen Mietzinszuschüsse zu gewähren.

Unser Vorstand

Die Mitglieder des Vorstands sind für die Strategie der Genossenschaft und deren Weiterentwicklung zuständig. Sie fällen ihre Entscheide in Übereinstimmung mit den Grundwerten der BGF und mit aller Sorgfalt. Zudem setzen sie sich dafür ein, die genossenschaftlichen Werte wo immer möglich zu fördern.


Unser Team

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich darum, dass das Leben in den Siedlungen so funktioniert, wie die Bewohnerinnen und Bewohner sich das wünschen. Vom Unterhalt der Siedlungen über die Verwaltung bis hin zur Kultur.

Lernen Sie unser Team kennen
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Unsere Gremien

Die Generalversammlung
Sie ist das oberste Organ der Baugenossenschaft Frohheim und findet jeweils innert sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres statt. Alle Mitglieder der Genossenschaft dürfen daran teilnehmen, bei Abstimmungen hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Generalversammlung genehmigt Jahresbericht und -rechnung und wählt den Vorstand. Details zu den Aufgaben und Befugnissen der Generalversammlung sind in den Statuten festgehalten.

Die Siedlungskommissionen
Die Siedlungskommissionen setzen sich aus Mieterinnen und Mietern der BGF zusammen. Sie organisieren in ihrer Siedlung die jährliche Siedlungsversammlung und werden von den teilnehmenden Mieterinnen und Mietern ihrer Siedlung für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt.

Die Geschäftsführung
Der Vorstand überträgt die operative Führung der Geschäfte einer geschäftsführenden Person. Diese ist kein Mitglied des Vorstandes, hat jedoch eine beratende Aufgabe innerhalb des Vorstandes. Die Geschäftsführung richtet ihre Tätigkeit konsequent auf die Erreichung des Genossenschaftszwecks aus.

Die Baukommission
Sie befasst sich mit baulichen Gestaltungsfragen und bereitet Bauvorhaben zuhanden des Vorstandes sowie der Generalversammlung vor. Die Baukommission legt die detaillierte Ausführung von Neubauten und Renovationen fest, holt Offerten ein, vergibt Aufträge und kontrolliert deren Ausführung. Das Gremium setzt sich aus mehreren Mitgliedern des Vorstandes und der Geschäftsstelle sowie externen Fachpersonen zusammen.

Samuel Nuguse, Hauswart

Porträts der Mitarbeitenden

Lernen Sie die Mitarbeitenden der Baugenossenschaft Frohheim näher kennen.

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Häufig gestellte Fragen

Darf ich an meiner Wohnung und an den dazugehörigen Teilen bauliche Änderungen vornehmen?

Für eine bauliche Veränderung am Mietobjekt muss zur Prüfung des Anliegens ein schriftlicher Antrag an die für Ihre Siedlung zuständige Bewirtschafterin respektive dem Bewirtschafter gestellt werden.

Führt die Baugenossenschaft Frohheim eine Warteliste?

Nein, wir führen keine Warteliste und können auch keine Spontanbewerbungen berücksichtigen.

Sind Haustiere erlaubt?

Die Tierhaltung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Verwaltung gestattet. Die Katzenhaltung ist gestattet, wenn es sich um eine Hauskatze handelt. Die Hundehaltung hingegen ist aufgrund eines an der Generalversammlung gefassten Beschlusses in allen Liegenschaften nicht gestattet.

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