Freie Mietobjekte der BGF

Die BGF führt keine Warteliste für Wohnungssuchende. Spontanbewerbungen können daher nicht berücksichtigt werden. Freie Mietobjekte, die wir auf den Immobilienportalen ausschreiben, verlinken wir zeitgleich auf dieser Seite. Sie dürfen sich auch regelmässig telefonisch auf unserer Geschäftsstelle erkundigen.

4 Zimmer-Wohnung Aathal-Seegräben, 8607 Seegräben

Mofaplatz Rossacker, 8047 Zürich

Mofaplatz
Kosten: CHF 30.00 / Monat

Bei Interesse kontaktieren Sie Frau Ylenia Vetsch.
E-Mail

Parkplatz 8800 Thalwil

Einstellhallenplatz in der Tiefgarage
Kosten: CHF 150.00 / Monat

Bei Interesse kontaktieren Sie Frau Ylenia Vetsch.
E-Mail

Assenparkplatz Uster-Seeblick, 8610 Uster

Aussenparkplatz
Kosten: CHF 50.00 / Monat

Bei Interesse kontaktieren Sie Frau Tanja Beichter.
E-Mail

Parkplatz Uster-Schwizerberg, 8610 Uster

Einstellhallenplatz in der Tiefgarage
Kosten: CHF 120.00 / Monat

Bei Interesse kontaktieren Sie Frau Tanja Beichter.
E-Mail

Parkplatz Im Amtsacker, 8424 Embrach

Einstellhallenplatz in der Tiefgarage
Kosten: CHF 120.00 / Monat

Bei Interesse kontaktieren Sie Frau Tanja Beichter.
E-Mail

Mofaplatz Riedgraben, 8050 Zürich

Mofaplatz
Kosten: CHF 50.00 / Monat

Bei Interesse kontaktieren Sie Frau Tanja Beichter.
E-Mail

Parkplatz Brüderhofweg, 8057 Zürich

Einstellhallenplatz in der Tiefgarage
Kosten: CHF 150.00 / Monat

Bei Interesse kontaktieren Sie Frau Ylenia Vetsch.
E-Mail

Assenparkplatz Aathal-Seegräben, 8607 Seegräben

Aussenparkplatz
Kosten: CHF 50.00 / Monat

Bei Interesse kontaktieren Sie Frau Tanja Beichter.
E-Mail

Angebote der SE Portfolio 1 AG

Unsere Tochtergesellschaft, SE Portfolio 1 AG, verfügt aktuell über keine freien Mietobjekte.

Häufig gestellte Fragen

Führt die Baugenossenschaft Frohheim eine Warteliste?

Nein, wir führen keine Warteliste und können auch keine Spontanbewerbungen berücksichtigen.

Gibt es eine Belegungsvorschrift?

Gemäss unseren Vermietungsrichtlinien gelten für die Vermietung der Wohnungen folgende Vorschriften für die Mindestbelegung.

WohnungsgrösseMin. Anzahl
Personen
1 bis 1.5-Zimmer1
2 bis 2.5-Zimmer1
3 bis 3.5-Zimmer2
4 bis 4.5-Zimmer3
5 bis 5.5-Zimmer4

Die Mindestbelegung muss zum Zeitpunkt des Mietantritts erfüllt sein und wird im Mietvertrag festgehalten. Für die Mindestbelegung gelten nur jene Personen, die die Wohnung dauernd und als festen Wohnsitz bewohnen und die bei der BGF angemeldet sind.

Ist ein interner Wohnungswechsel möglich?

Ein interner Wechsel ist nur bei einer Unter- oder Überbelegung der Wohnung gestattet. Ein interner Wechsel mit gleicher Zimmerzahl wird nur in Ausnahmefällen bewilligt. Bitte melden Sie sich bei der für Ihre Siedlung zuständigen Bewirtschafterin oder dem Bewirtschafter.

Alle Fragen

Dokumente für Sie

allgemeine Dokumente

Vermietungsrichtlinien

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allgemeine Dokumente

Hausordnung

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