Freie Mietobjekte der BGF
Die BGF führt keine Warteliste für Wohnungssuchende. Spontanbewerbungen können daher nicht berücksichtigt werden. Freie Mietobjekte, die wir auf den Immobilienportalen ausschreiben, verlinken wir zeitgleich auf dieser Seite. Sie dürfen sich auch regelmässig telefonisch auf unserer Geschäftsstelle erkundigen.
4 Zimmer-Wohnung Aathal-Seegräben, 8607 Seegräben
Mofaplatz Rossacker, 8047 Zürich
Kosten: CHF 30.00 / Monat
Bei Interesse kontaktieren Sie Frau Ylenia Vetsch.
Parkplatz 8800 Thalwil
Kosten: CHF 150.00 / Monat
Bei Interesse kontaktieren Sie Frau Ylenia Vetsch.
Assenparkplatz Uster-Seeblick, 8610 Uster
Kosten: CHF 50.00 / Monat
Bei Interesse kontaktieren Sie Frau Tanja Beichter.
Parkplatz Uster-Schwizerberg, 8610 Uster
Kosten: CHF 120.00 / Monat
Bei Interesse kontaktieren Sie Frau Tanja Beichter.
Parkplatz Im Amtsacker, 8424 Embrach
Kosten: CHF 120.00 / Monat
Bei Interesse kontaktieren Sie Frau Tanja Beichter.
Mofaplatz Riedgraben, 8050 Zürich
Kosten: CHF 50.00 / Monat
Bei Interesse kontaktieren Sie Frau Tanja Beichter.
Parkplatz Brüderhofweg, 8057 Zürich
Kosten: CHF 150.00 / Monat
Bei Interesse kontaktieren Sie Frau Ylenia Vetsch.
Assenparkplatz Aathal-Seegräben, 8607 Seegräben
Kosten: CHF 50.00 / Monat
Bei Interesse kontaktieren Sie Frau Tanja Beichter.
Angebote der SE Portfolio 1 AG
Unsere Tochtergesellschaft, SE Portfolio 1 AG, verfügt aktuell über keine freien Mietobjekte.
Häufig gestellte Fragen
Führt die Baugenossenschaft Frohheim eine Warteliste?
Nein, wir führen keine Warteliste und können auch keine Spontanbewerbungen berücksichtigen.
Gibt es eine Belegungsvorschrift?
Gemäss unseren Vermietungsrichtlinien gelten für die Vermietung der Wohnungen folgende Vorschriften für die Mindestbelegung.
Wohnungsgrösse | Min. Anzahl Personen |
---|---|
1 bis 1.5-Zimmer | 1 |
2 bis 2.5-Zimmer | 1 |
3 bis 3.5-Zimmer | 2 |
4 bis 4.5-Zimmer | 3 |
5 bis 5.5-Zimmer | 4 |
Die Mindestbelegung muss zum Zeitpunkt des Mietantritts erfüllt sein und wird im Mietvertrag festgehalten. Für die Mindestbelegung gelten nur jene Personen, die die Wohnung dauernd und als festen Wohnsitz bewohnen und die bei der BGF angemeldet sind.
Ist ein interner Wohnungswechsel möglich?
Ein interner Wechsel ist nur bei einer Unter- oder Überbelegung der Wohnung gestattet. Ein interner Wechsel mit gleicher Zimmerzahl wird nur in Ausnahmefällen bewilligt. Bitte melden Sie sich bei der für Ihre Siedlung zuständigen Bewirtschafterin oder dem Bewirtschafter.