Freie Mietobjekte der BGF

Die BGF führt keine Warteliste für Wohnungssuchende. Spontanbewerbungen können daher nicht berücksichtigt werden. Freie Mietobjekte, die wir auf den Immobilienportalen ausschreiben, verlinken wir zeitgleich auf dieser Seite. Sie dürfen sich auch regelmässig telefonisch auf unserer Geschäftsstelle erkundigen.

Parkplätze Rossacker, 8047 Zürich

Garagenplatz
Kosten: CHF 150.00

Mofaplatz
Kosten: CHF 30.00

Nehmen Sie bei Interesse mit Frau Ylenia Vetsch Kontakt auf.
Flatfox

Parkplätze Suteracher, 8048 Zürich

Einstellhallenplätze in der Tiefgarage
Kosten: CHF 115-130

Nehmen Sie bei Interesse mit Frau Tanja Beichter Kontakt auf.
E-Mail senden

Parkplatz Richterswil, 8805 Richterswil

Aussenparkplatz
Kosten: CHF 60

Nehmen Sie bei Interesse mit Frau Ylenia Vetsch Kontakt auf.
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Parkplätze Thalwil, 8800 Thalwil

Einstellhallenplätze in der Tiefgarage
Kosten: CHF 110-150

Motorradparkplatz in der Tiefgarage
Kosten: CHF 50

Nehmen Sie bei Interesse mit Frau Ylenia Vetsch Kontakt auf.
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Parkplätze Uster Seeblick, 8610 Uster

Einstellhallenplatz in der Tiefgarage
Kosten: CHF 125

Aussenparkplätze
Kosten: CHF 50

Nehmen Sie bei Interesse mit Frau Ylenia Vetsch Kontakt auf.
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Parkplätze Uster Schwizerberg, 8610 Uster

Einstellhallenplätze in der Tiefgarage
Kosten: CHF 120

Nehmen Sie bei Interesse mit Frau Ylenia Vetsch Kontakt auf.
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Parkplätze Amtsacker, 8424 Embrach

Einstellhallenplätze in der Tiefgarage
Kosten: CHF 150

Motorradparkplatz in der Tiefgarage
Kosten: CHF 30

Nehmen Sie bei Interesse mit Frau Ylenia Vetsch Kontakt auf.
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Parkplätze am Riedgraben

Mofaplatz
Kosten: CHF 50.00

Nehmen Sie bei Interesse mit Frau Tanja Beichter Kontakt auf.
Flatfox

Angebote der SE Portfolio 1 AG

Unsere Tochtergesellschaft, SE Portfolio 1 AG, verfügt aktuell über folgende freie Mietobjekte:

Parkplätze in verschiedenen Siedlungen

Häufig gestellte Fragen

Führt die Baugenossenschaft Frohheim eine Warteliste?

Nein, wir führen keine Warteliste und können auch keine Spontanbewerbungen berücksichtigen.

Gibt es eine Belegungsvorschrift?

Gemäss unseren Vermietungsrichtlinien gelten für die Vermietung der Wohnungen folgende Vorschriften für die Mindestbelegung.

WohnungsgrösseMin. Anzahl
Personen
1 bis 1.5-Zimmer1
2 bis 2.5-Zimmer1
3 bis 3.5-Zimmer2
4 bis 4.5-Zimmer3
5 bis 5.5-Zimmer4

Die Mindestbelegung muss zum Zeitpunkt des Mietantritts erfüllt sein und wird im Mietvertrag festgehalten. Für die Mindestbelegung gelten nur jene Personen, die die Wohnung dauernd und als festen Wohnsitz bewohnen und die bei der BGF angemeldet sind.

Ist ein interner Wohnungswechsel möglich?

Ein interner Wechsel ist nur bei einer Unter- oder Überbelegung der Wohnung gestattet. Ein interner Wechsel mit gleicher Zimmerzahl wird nur in Ausnahmefällen bewilligt. Bitte melden Sie sich bei der für Ihre Siedlung zuständigen Bewirtschafterin oder dem Bewirtschafter.

Alle Fragen

Dokumente für Sie

allgemeine Dokumente

Vermietungsrichtlinien

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allgemeine Dokumente

Hausordnung

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