Freie Mietobjekte der BGF
Die BGF führt keine Warteliste für Wohnungssuchende. Spontanbewerbungen können daher nicht berücksichtigt werden. Freie Mietobjekte, die wir auf den Immobilienportalen ausschreiben, verlinken wir zeitgleich auf dieser Seite. Sie dürfen sich auch regelmässig telefonisch auf unserer Geschäftsstelle erkundigen.
Parkplätze Rossacker, 8047 Zürich
Kosten: CHF 150.00
Mofaplatz
Kosten: CHF 30.00
Nehmen Sie bei Interesse mit Frau Ylenia Vetsch Kontakt auf.
Parkplätze Suteracher, 8048 Zürich
Kosten: CHF 115-130
Nehmen Sie bei Interesse mit Frau Tanja Beichter Kontakt auf.
Parkplatz Richterswil, 8805 Richterswil
Kosten: CHF 60
Nehmen Sie bei Interesse mit Frau Ylenia Vetsch Kontakt auf.
Parkplätze Thalwil, 8800 Thalwil
Kosten: CHF 110-150
Motorradparkplatz in der Tiefgarage
Kosten: CHF 50
Nehmen Sie bei Interesse mit Frau Ylenia Vetsch Kontakt auf.
Parkplätze Uster Seeblick, 8610 Uster
Kosten: CHF 125
Aussenparkplätze
Kosten: CHF 50
Nehmen Sie bei Interesse mit Frau Ylenia Vetsch Kontakt auf.
Parkplätze Uster Schwizerberg, 8610 Uster
Kosten: CHF 120
Nehmen Sie bei Interesse mit Frau Ylenia Vetsch Kontakt auf.
Parkplätze Amtsacker, 8424 Embrach
Kosten: CHF 150
Motorradparkplatz in der Tiefgarage
Kosten: CHF 30
Nehmen Sie bei Interesse mit Frau Ylenia Vetsch Kontakt auf.
Parkplätze am Riedgraben
Kosten: CHF 50.00
Nehmen Sie bei Interesse mit Frau Tanja Beichter Kontakt auf.
Angebote der SE Portfolio 1 AG
Unsere Tochtergesellschaft, SE Portfolio 1 AG, verfügt aktuell über folgende freie Mietobjekte:
Parkplätze in verschiedenen Siedlungen
Häufig gestellte Fragen
Führt die Baugenossenschaft Frohheim eine Warteliste?
Nein, wir führen keine Warteliste und können auch keine Spontanbewerbungen berücksichtigen.
Gibt es eine Belegungsvorschrift?
Gemäss unseren Vermietungsrichtlinien gelten für die Vermietung der Wohnungen folgende Vorschriften für die Mindestbelegung.
Wohnungsgrösse | Min. Anzahl Personen |
---|---|
1 bis 1.5-Zimmer | 1 |
2 bis 2.5-Zimmer | 1 |
3 bis 3.5-Zimmer | 2 |
4 bis 4.5-Zimmer | 3 |
5 bis 5.5-Zimmer | 4 |
Die Mindestbelegung muss zum Zeitpunkt des Mietantritts erfüllt sein und wird im Mietvertrag festgehalten. Für die Mindestbelegung gelten nur jene Personen, die die Wohnung dauernd und als festen Wohnsitz bewohnen und die bei der BGF angemeldet sind.
Ist ein interner Wohnungswechsel möglich?
Ein interner Wechsel ist nur bei einer Unter- oder Überbelegung der Wohnung gestattet. Ein interner Wechsel mit gleicher Zimmerzahl wird nur in Ausnahmefällen bewilligt. Bitte melden Sie sich bei der für Ihre Siedlung zuständigen Bewirtschafterin oder dem Bewirtschafter.