Die im Jahr 2021 bezogenen Neubauten befinden sich an schöner, erhöhter Lage an der Walchlibachstrasse 4 und Glärnischstrasse 16. Einige der 19 Wohnungen bieten Ausblick auf den Zürichsee. Die gut konzipierten und lichtdurchfluteten Räume weisen einen hohen Ausbaustandard auf. Grosser Wert wurde auf den Aussenraum gelegt: Eine gepflegte Grünanlage, ein grosszügiger Spielplatz sowie ein Pavillon stehen den Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung. Auch ein Gemeinschaftsraum gehört zum Angebot der Siedlung. Thalwil zählt inzwischen über 18’000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Gemeinde ist wegen ihrer Lage an den Hängen des Zimmerbergs und am Zürichsee sowie wegen ihrer Nähe zur Stadt Zürich ein begehrter Wohn- und Arbeitsort.
Wohnungen
Zimmer
Baujahr
Siedlungslokal
Zwei weitere Mehrfamilienhäuser
Das kleine Mehrfamilienhaus Walchlistrasse 28 besteht seit 1958, dasjenige an der Walchlibachstrasse 2 wurde 1971 bezogen.
Walchistrasse 28
Walchlibachstrasse 2
Agenda
Die kommenden Veranstaltungen in Ihrer Siedlung, in anderen Siedlungen und für alle Genossenschafterinnen und Genossenschafter auf einen Blick.
Siedlungsteam
Innerhalb der Baugenossenschaft Frohheim sind wir für die Belange in Ihrer Siedlung zuständig. Haben Sie Anregungen oder Fragen? Melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Siedlung Thalwil
Glärnischstrasse 16
Walchlibachstrasse 2, 16
Walchlistrassse 28
8800 Thalwil
Häufig gestellte Fragen
Wann ist der Mietzins fällig?
Der Mietzins ist gemäss Mietvertrag im Voraus geschuldet, die Überweisung muss somit bis am letzten Arbeitstag des Vormonats auf dem Konto der BGF eintreffen.
Wie bezahle ich den Mietzins?
Bitte verwenden Sie für Ihre Mietzinszahlung die QR-Rechnung, die Sie zusammen mit dem Mietvertrag erhalten haben. Wir empfehlen Ihnen, einen Dauerauftrag einzurichten. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass Sie ihre Miete bequem mit Debit Direct (DD) der Postfinance oder mittels dem Lastschriftenverfahren (LSV) der Schweizer Banken bezahlen.
Wie hoch ist der aktuelle Zinssatz?
Für die Festsetzung des Zinssatzes ist der Vorstand der BGF zuständig. Der Zins orientiert sich am Referenzzinssatz, welcher vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) publiziert wird. Den aktuellen Zinssatz finden Sie hier.