4 der 16 Häuser sind freistehend, 12 sind Doppel-Einfamilienhäuser. Sie alle wurden 1945 erbaut und werden von ihren Bewohnerinnen und Bewohnern aufgrund der Lage und der Vorgärten geschätzt. Da sowohl der Zustand wie auch der Ausbaustandard der Häuser keine weitere Sanierung finanziell rechtfertigt, will der BGF-Vorstand sie durch Neubauten ersetzen. Da sich auf der anderen Strassenseite ein sanierungsbedürftiges Wohnheim des Pflegezentrums «Im Grund» befindet und in Uster Bedarf nach einfachen, günstigen Kleinwohnungen für betagte Menschen besteht, kooperiert die BGF mit der Stadt Uster für eine Gebietsentwicklung. Die erste Fassung des Gestaltungsplans für die Arealentwicklung wurde von der kantonalen Baubehörde grundsätzlich positiv beurteilt. Im Jahr 2021 wurde der Plan überarbeitet und weiteren Prüfungen unterzogen, so dass er auch alle kommunalen Vorgaben erfüllen sollte. Ein abstimmungsreifes Projekt für die Mitglieder der BGF wird frühestens 2023/24 vorliegen.
Einfamilienhäuser
Zimmer
Baujahr
Agenda
Die kommenden Veranstaltungen in Ihrer Siedlung, in anderen Siedlungen und für alle Genossenschafterinnen und Genossenschafter auf einen Blick.
Siedlungsteam
Innerhalb der Baugenossenschaft Frohheim sind wir für die Belange in Ihrer Siedlung zuständig. Haben Sie Anregungen oder Fragen? Melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Siedlung Uster Wageren
Alpenblickstrasse 22, 24, 26, 28, 30
Asylstrasse 23, 25, 27, 29, 31, 33
Wagerenstrasse 21, 23, 25, 27, 29
8610 Uster
Häufig gestellte Fragen
Gibt es eine Belegungsvorschrift?
Gemäss unseren Vermietungsrichtlinien gelten für die Vermietung der Wohnungen folgende Vorschriften für die Mindestbelegung.
Wohnungsgrösse | Min. Anzahl Personen |
---|---|
1 bis 1.5-Zimmer | 1 |
2 bis 2.5-Zimmer | 1 |
3 bis 3.5-Zimmer | 2 |
4 bis 4.5-Zimmer | 3 |
5 bis 5.5-Zimmer | 4 |
Die Mindestbelegung muss zum Zeitpunkt des Mietantritts erfüllt sein und wird im Mietvertrag festgehalten. Für die Mindestbelegung gelten nur jene Personen, die die Wohnung dauernd und als festen Wohnsitz bewohnen und die bei der BGF angemeldet sind.
Der Nachbar hält sich nicht an die Hausregeln. Was kann ich tun?
Wir empfehlen Ihnen, zuerst das persönliche Gespräch mit Ihrem Nachbar zu suchen. Führt dieses zu keiner Besserung, melden Sie sich bitte schriftlich bei der für Ihre Siedlung zuständigen Bewirtschafterin oder dem Bewirtschafter.
Ist ein interner Wohnungswechsel möglich?
Ein interner Wechsel ist nur bei einer Unter- oder Überbelegung der Wohnung gestattet. Ein interner Wechsel mit gleicher Zimmerzahl wird nur in Ausnahmefällen bewilligt. Bitte melden Sie sich bei der für Ihre Siedlung zuständigen Bewirtschafterin oder dem Bewirtschafter.