Freie Wohnungen der BGF
Die BGF führt keine Warteliste für Wohnungssuchende. Spontanbewerbungen können daher nicht berücksichtigt werden. Wohnungen, die wir auf den Immobilienportalen ausschreiben, verlinken wir zeitgleich auf dieser Seite. Sie dürfen sich auch regelmässig telefonisch auf unserer Geschäftsstelle erkundigen.
Angebote der SE Portfolio 1 AG
Unsere Tochtergesellschaft, SE Portfolio 1 AG, verfügt aktuell über keine freien Wohnungen.
Häufig gestellte Fragen
Führt die Baugenossenschaft Frohheim eine Warteliste?
Nein, wir führen keine Warteliste und können auch keine Spontanbewerbungen berücksichtigen.
Gibt es eine Belegungsvorschrift?
Gemäss unseren Vermietungsrichtlinien gelten für die Vermietung der Wohnungen folgende Vorschriften für die Mindestbelegung.
Wohnungsgrösse | Min. Anzahl Personen |
---|---|
1 bis 1.5-Zimmer | 1 |
2 bis 2.5-Zimmer | 1 |
3 bis 3.5-Zimmer | 2 |
4 bis 4.5-Zimmer | 3 |
5 bis 5.5-Zimmer | 4 |
Die Mindestbelegung muss zum Zeitpunkt des Mietantritts erfüllt sein und wird im Mietvertrag festgehalten. Für die Mindestbelegung gelten nur jene Personen, die die Wohnung dauernd und als festen Wohnsitz bewohnen und die bei der BGF angemeldet sind.
Ist ein interner Wohnungswechsel möglich?
Ein interner Wechsel ist nur bei einer Unter- oder Überbelegung der Wohnung gestattet. Ein interner Wechsel mit gleicher Zimmerzahl wird nur in Ausnahmefällen bewilligt. Bitte melden Sie sich bei der für Ihre Siedlung zuständigen Bewirtschafterin oder dem Bewirtschafter.